Aktuell

Erneute akute Gefahr


Rauchen verboten / Grillen nur an gekennzeichneten und geöffneten Grillstellen zulässig / Deutscher Wetterdienst ruft teilweise höchste Gefahrenstufe aus

Für heute und auch für die kommenden Tage gilt eine hohe Gefahr von Wald- und Flächen-Bränden auch im Landkreis Lörrach. Wegen warmer Temperaturen und Trockenheit hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) für heute für Wald- und Flächenbrände (Wiese, Grasland, Getreide u.ä.) die Gefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr) ausgerufen, für die kommenden Tage die Gefahrenstufe 4 (hohe Gefahr).

Bei Trockenheit und Hitze entstehen Brände in der Regel durch menschlichen Leichtsinn oder Unachtsamkeit. Auch im Landkreis Lörrach ist es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Bränden gekommen. Das Landratsamt ruft daher zu absoluter Vorsicht auf und bittet darum, die geltenden Verhaltensregeln im Wald und auf offenen Flächen zu beachten.

Es ist wichtig, keine glimmenden Zigaretten wegzuwerfen und kein offenes oder Grillfeuer zu entfachen. Selbst an fest eingerichteten und gekennzeichneten Grill- und Feuerstellen kann die Ortspolizeibehörde bei hohen Brandgefahrenstufen generell das Feuermachen und Grillen untersagen. Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein und muss beim Verlassen vollständig gelöscht werden. Auch wenn dies eigentlich selbstverständlich ist, sind dies immer wieder die Ursachen für Brände.

Unter den derzeitigen Bedingungen sind trockenes Gras, abgestorbene Pflanzenteile, trockenes Streu und herumliegendes Holz sehr leicht entzündlich, ein Feuer fände reichlich Nahrung und könnte sich sehr schnell ausbreiten, sowohl im Wald als auch auf offenem Grasland. Auch Autos sollten nicht im hohen Gras geparkt werden, da heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite trockene Flächen in Brand setzen können.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Keine glimmenden Zigaretten wegwerfen
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten und geöffneten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.