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Gemeindevollzugsdienst zeigt wieder Präsenz


„Das Team des Gemeindevollzugsdienstes ist wieder vollzählig“! Nach längerer Vakanz konnte die Stadt durch ihre Informationsveranstaltung Ende des Jahres 2021 neues Personal gewinnen.

Dass die Stadtverwaltung neue Wege bei der Personalgewinnung gehen musste, war nach der langen Vakanz deutlich spürbar. Die Idee zur Vorstellung des Berufs Beschäftigte*r im Gemeindevollzugsdienst war eine Idee von Fachgruppenleiterin Cornelia Claßen und Teamleiterin Anke Bühler und zeigte sofort seine Wirkung. Denn im Nachgang der Veranstaltung sind 10 Bewerbungen bei der Stadt eingegangen. Im Auswahlverfahren überzeugten Maria Christina Inag und Dennis Jehle. Sie komplementieren seit Anfang des Jahres das Team um Anke Bühler, Kornelia Jäckh und Dirk Sieger, dass insgesamt mit 3 Vollzeitstellen und einer Teilzeitkraft nun vollständig besetzt ist.

Gemeindevollzugsdienst Stadt Schopfheim

Fachbereichsleiter Jürgen Sänger und Fachgruppenleiterin Cornelia Claßen freuen sich sehr über den Zuwachs: „Mit diesem jungen, motivierten und sehr engagierten Team sind wir für die Zukunft bestens aufgestellt“, sind sich beide einig. In der nächsten Zeit werden die „Neuen“ entsprechende Seminare besuchen und sich vollständig in ihre neuen Aufgaben einarbeiten. Diese sind. u.a. Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, Einhaltung des Jugendschutzes (z.B. Zigaretten und Alkohol), illegale Müllablagerungen, Fahrerermittlungen, Kontrollen zur Einhaltung der Coronaverordnungen, Unterstützung der Polizei bei Versammlungen uvm.

Seit einigen Tagen ist im Stadtgebiet und den Ortsteilen auch ein neues Geschwindigkeitsmessgerät der Stadtverwaltung im Einsatz. Somit finden nun wieder regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Gefahrenstellen, im Umfeld von Schulen/Kindertagesstätten, Unfallschwerpunkten und auf Hinweise der Bevölkerung statt.

Die Auftragsvergabe zur Beschaffung eines neuen Geschwindigkeitsmessgerätes hatte der Gemeinderat im Jahr 2021 beschlossen. Eine Neuanschaffung war erforderlich geworden, weil durch den Hersteller des Vorgängergerätes die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden konnten. Um eine rechtssichere Kontrolle des fließenden Verkehrs zu ermöglichen, musste die Neuanschaffung erfolgen.