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Allgemeinverfügung des Landkreises zur erweiterten Maskenpflicht außer Kraft getreten


Nachdem das Landesgesundheitsamt für den Landkreis Lörrach gestern einen Inzidenzwert von 42,0 veröffentlicht hat, war dies der siebte Tag in Folge, an dem der Inzidenz-Wert von 50 unterschritten wurde. Die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht, die die landesweite Regelung seit November 2020 ergänzt hatte, ist damit heute außer Kraft getreten.

Es gelten weiterhin die Regelungen zur Maskenpflicht gemäß § 3 der Corona-Verordnung. Die Städte und Gemeinden können jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, da nun aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte die Regelungskompetenz wieder auf die Städte und Gemeinden als Ortpolizeibehörden übergegangen ist.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geltenden Maskenpflicht in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c110436