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Landkreis Lörrach erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest


Nachdem durch das Veterinäramt in vier Geflügel-Kleinbeständen Fälle der Geflügelpest (aviäre Influenza) festgestellt wurden, hat das Landratsamt Lörrach auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der um die betroffenen Geflügelhaltungen herum Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete als Restriktionsgebiete eingerichtet werden. In diesen definierten Bereichen gelten ab morgen Einschränkungen in Bezug auf den Transport von Tieren und die Ausgabe von Eiern, Fleisch und sonstigen Erzeugnissen aus Geflügel und Federwild. Die Maßnahmen bleiben bestehen, bis durch das Veterinäramt des Landkreises Lörrach das Ende des Seuchenfalls festgestellt werden kann.

Zur Allgemeinverfügung