Aktuell

Schäden durch Engerlingslarven im Grünland


Im Rahmen eines praxisnahen Forschungsprojektes des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ) kann die Wiederherstellung von Grünlandflächen, die im Jahr 2020 nachweislich durch Engerlingslarven geschädigt wurden, unterstützt werden:

Für bereits selbständig im Herbst 2020 wiederhergestellte Flächen ist der Antrag einer Aufwandsentschädigung in folgendem Umfang möglich:
  • Bis zu 250 Euro je Hektar für stark geschädigte Grünlandflächen mit notwendiger schwerer Bodenbearbeitung (z.B. Neuanlage mit Kreiselegge mit Sämaschine)
  • Bis zu 150 Euro je Hektar für Nachsaatverfahren (z.B. Übersaat, Durchsaat)
Antragsfrist: 30.04.2021

Noch nicht wiederhergestellte Schadflächen aus 2020 können im Frühjahr 2021 zentral organisiert über ein Lohnunternehmen wiederhergestellt werden. Dazu müssen Flächen bis zum 31.03.2021 an die Untere Landwirtschaftsbehörde Lörrach gemeldet werden.