Aktuell

Nachhaltigkeitsprämie Wald


Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Sturm und Schädlingen auch in diesem Jahr wieder stark zugesetzt. Die Waldbesitzer sowie der ganze Forstsektor stehen damit das dritte Jahr in Folge vor großen Herausforderungen. Die Corona-Pandemie verstärkt durch negative Auswirkungen auf die Holz-Absatzmärkte nochmals die finanziellen Folgen der klimabedingten Waldschäden. In dieser Krisensituation hat die Bundesregierung als Teil des Corona-Konjunkturpakets zwei forstliche Förderprogramme auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um die flächenbezogene „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ mit einem Gesamtvolumen von bundesweit 500 Millionen Euro sowie das „Investitionsprogramm Wald“ mit einer Mittelausstattung in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro.

Die Nachhaltigkeitsprämie Wald soll die Waldbesitzer, die mit Schäden und wirtschaftlichen Härten konfrontiert sind, in die Lage versetzen, die Aufarbeitung der Schäden in ihrem Wald zu finanzieren. Gleichzeitig können die Gelder in den Wiederaufbau der schwer geschädigten Wälder investiert werden. Somit leistet diese Waldprämie einen wichtigen Beitrag, um den Wald für uns alle als Erholungsort, Trinkwasserspeicher und Klimaschützer zu erhalten.

Antragsteller müssen mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen und dies in Form des letzten Beitragsbescheids der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nachweisen. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche (nach den Zertifikaten PEFC, FSC oder vergleichbaren Standards). Die Förderung beträgt 100 Euro pro Hektar.

Das Antragsverfahren für die Nachhaltigkeitsprämie läuft in einem ersten Schritt ausschließlich digital. Der Förderantrag ist online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) zu stellen (www.bundeswaldpraemie.de). Nach Antragstellung werden dann im zweiten Schritt die Nachweisunterlagen in Papierform eingereicht. Eine Antragstellung ist bis zum 30.10.2021 möglich.

Die Fachagentur FNR steht auch als Ansprechpartner für Fragen aller Art zur Verfügung. Da das Förderverfahren ein bundesweit vorgegebenes Verfahren ist, können weder die untere Forstbehörde noch die Forstbetriebsgemeinschaften eine umfassende Beratung zur Nachhaltigkeitsprämie anbieten.

Zuständige Forstbetriebsgemeinschaften (FBGen)


Den Nachweis der Zertifizierung erhalten die Waldbesitzer bei der für sie zuständigen Forstbetriebsgemeinschaft, über die sie als Mitglieder zertifiziert sind. Die Forstbetriebsgemeinschaften bitten um Nachfrage per E-Mail. Sofern Waldeigentümer im Bereich mehrerer Forstbetriebsgemeinschaften Wald besitzen, sind die benötigten Informationen bei allen betreffenden Forstbetriebsgemeinschaften anzufragen. Da die Bearbeitung der Nachweise erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, haben alle Forstbetriebsgemeinschaften im Landkreis eine Bearbeitungspauschale von zehn Euro zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt.

FBG Dreiländereck: Wälder auf Gemarkungen Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Lörrach, Rümmingen, Schallbach, Schliengen, Steinen, Weil am Rhein und Wittlingen
E-Mail: info(at)fbg-dreilaendereck.de

FBG Kleines Wiesental: Wälder auf Gemarkungen Hasel, Hausen, Maulburg, Rheinfelden, Minseln, Adelhausen, Eichsel, Degerfelden, Herten, Karsau, Nordschwaben, Enkenstein, Langenau, Wiechs, Eichen, Fahrnau, Raitbach, Gersbach, Schopfheim, Schwörstadt, Dossenbach und Wieslet (Gemeinde Kleines Wiesental)
E-Mail: kontakt(at)fbg-kleines-Wiesental.de

FBG Todtnau: Wälder auf Gemarkungen Todtnau, Präg, Gschwend, Schlechtnau, Muggenbrunn, Aftersteg, Häg-Ehrsberg, Aitern, Böllen, Tunau, Schönau, Schönenberg, Adelsberg, Atzenbach, Gresgen, Mambach, Riedichen, Zell, Fröhnd, Wembach, Pfaffenberg, Utzenfeld, Wieden, Bürchau, Elbenschwand, Neuenweg, Tegernau, Wies, Sallneck
E-Mail: info(at)fbg-todtnau.de