Aktuell

Lebensadern der Landschaften


Was ist zu tun, um Flüsse, Bäche, Seen und Grundwasser im Regierungsbezirk Freiburg in einen ökologisch guten Zustand zu bringen? Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Vereine und Verbände können sich ab sofort auf einem Beteiligungsportal im Internet über den dritten Bewirtschaftungsplan (2022 bis 2027) der europäischen Wasserrahmenrichtlinie informieren und ihre Vorschläge einbringen.
„Flüsse und Bäche sind die Lebensadern unserer Landschaften. Helfen Sie mit, unsere Gewässer naturnah zu gestalten und damit Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten zu entwickeln“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Von den Renaturierungsprojekten profitiere nicht zuletzt der Mensch. Gelungene Beispiele dafür seien die Kartauswiesen in Freiburg und die Elz in Teningen-Köndringen, wo die Gewässer nach der naturnahen Umgestaltung für die Bevölkerung besser zugänglich sind. Seit 2010 sind im Regierungsbezirk Freiburg über 40 Prozent der vorgesehenen Maßnahmen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt worden. Inzwischen sind rund sieben Prozent der Gewässer in einem ökologisch guten Zustand. Schäfer: „Wir haben also noch viel zu tun und zählen dabei auf die Unterstützung der Kommunen und der Bevölkerung.“

Ursprünglich hatte das RP in diesem Frühjahr regionale Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit am dritten Bewirtschaftungszyklus geplant. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung des Landes und zum Schutz der Gesundheit findet die Beteiligung nun erstmals digital statt. Bis zum 31. Mai können sich Interessierte auf der Internetseite des Regierungspräsidiums über die geplanten Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern informieren und sich aktiv in die weiteren Planungen einbringen. Dort sind auch Vorträge und Videos über die Oberflächengewässer und das Grundwasser in den Regionen eingestellt.

Alle im Portal eingegangenen Anregungen werden bewertet und können in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die baden-württembergischen Einzugsgebiete von Rhein und Donau einfließen. Die Planentwürfe sollen dann bis spätestens Ende 2020 veröffentlicht werden. Anschließend können innerhalb von sechs Monaten Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.

Hintergrundinformationen


Die Europäische Union hat am 22. Dezember 2000 mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Grundlage für einen einheitlichen Gewässerschutz geschaffen. Ziel ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Hierfür sind im Turnus von sechs Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Aktuell steht die Fortschreibung der 2015 veröffentlichten Bewirtschaftungspläne bis Ende 2021 für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum (2022 bis 2027) an.